Rheinfelden
Die Veränderungssperre in der Siedlung wird nicht verlängert
Künftig gilt fürs Bauen in der Siedlung in Rheinfelden wieder Paragraph 34 Baugesetzbuch. Eine Verlängerung der Veränderungssperre gibt es nicht. Das hat der Gemeinderat entschieden.
Do, 28. Okt 2021, 11:45 Uhr
Rheinfelden
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