Rheinfelden

Die Veränderungssperre in der Siedlung wird nicht verlängert

Künftig gilt fürs Bauen in der Siedlung in Rheinfelden wieder Paragraph 34 Baugesetzbuch. Eine Verlängerung der Veränderungssperre gibt es nicht. Das hat der Gemeinderat entschieden.  

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Viel Grün und eine einheitliche Bebauung zeichnen die Siedlung aus.  | Foto: Ingrid Böhm
Viel Grün und eine einheitliche Bebauung zeichnen die Siedlung aus. Foto: Ingrid Böhm
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