Statistische Auswertung
Die zahnärztliche Versorgung im Kreis Lörrach bleibt stabil – noch
Nach den Zahlen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung bleibt die zahnärztliche Versorgung im Land stabil. Rein rechnerisch liegt der Versorgungsgrad im Kreis Lörrach sogar bei 107 ,1 Prozent.
Mo, 21. Jul 2025, 18:30 Uhr
Kreis Lörrach
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Die zahnmedizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg ist auch im laufenden Jahr flächendeckend gesichert. Das zeigt der von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) herausgegebene Versorgungsbericht 2025. Ohne bessere Rahmenbedingungen drohten zukünftig jedoch Versorgungsengpässe, warnt die KZV BW in einer Mitteilung.
Derzeit sind nach den Daten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Bundesland 8091 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in 4831 Praxen tätig. Auf eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt kommen im Schnitt 1389 Einwohner. 2024 gab es im Land für 6,8 Millionen gesetzlich Versicherte 22,4 Millionen Behandlungssitzungen. Im Landkreis Lörrach werde die zahnmedizinische Versorgung aktuell von 169 Zahnärztinnen und Zahnärzten sichergestellt. Dies entspreche einem Betreuungsverhältnis von einer Zahnärztin/einem Zahnarzt auf 1406 Einwohnerinnen und Einwohner. Der rechnerische Versorgungsgrad im Kreis liege bei 107,1 Prozent.
Trotz der landesweit noch stabilen Versorgungssituation mache der Bericht deutlich, dass die vertragszahnärztliche Versorgung schweren Belastungen ausgesetzt sei und verschiedene Entwicklungen Anlass zur Sorge gäben, schreibt die KZV BW. Der Rückgang der Praxisstandorte halte an und falle gerade bei den Einzelpraxen überdurchschnittlich hoch aus. Die Vereinigung fordert daher den Abbau unnötiger bürokratischer Vorgaben, durch die der Praxisbetrieb gelähmt und wertvolle Zeit gebunden werde – Zeit, die dann für die Behandlung fehle. Völlig unzureichend sei das Vorhaben der Bundesregierung, die Budgetierung lediglich im fachärztlichen Bereich und nur in unterversorgten Regionen abzuschaffen. Das Ziel müsse die Vergütung aller ambulant erbrachten (zahn-)ärztlichen Leistungen bleiben. "Nach Jahren sich verschlechternder Rahmenbedingungen für die Praxen wäre dies ein wichtiger Schritt, um die Niederlassungsbereitschaft der Zahnärztinnen und Zahnärzte wieder zu stärken", heißt es in der Mitteilung.