Doch 30 AfD-Kandidaten
Das sächsische Verfassungsgericht sieht die Partei "klar rechtswidrig" behandelt.
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LEIPZIG. Die sächsische AfD kann bei der Landtagswahl in zwei Wochen mit 30 Kandidaten auf der Landesliste antreten. Dies entschied jetzt der sächsische Verfassungsgerichtshof. Er bestätigte damit seine Eil-Anordnung von Ende Juli, ging aber nicht darüber hinaus.
Die AfD hatte eine Liste mit 61 Kandidaten für die Landtagswahl eingereicht. Der Landeswahlausschuss, in dem die Vertreter der anderen Parteien eine große Mehrheit haben, ließ Anfang Juli jedoch ...