Ein 55-Jähriger wird freigesprochen, weil Zeugenaussagen sich widersprechen. Es ging um eine handfeste Auseinandersetzung zwischen zwei Autofahrern.
Vor dem Amtsgericht Bad Säckingen hat ein Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit einem Freispruch für den 55-jährigen Angeklagten geendet. Wie Verteidigerin Birgit von der Heyde befand auch das Gericht die Aussagen der Belastungszeugen als zu widersprüchlich, um darauf eine Verurteilung stützen zu können. Für den Angeklagten ...