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Dritte Amtszeit für Putin?

Elke Windisch
  • Sa, 20. August 2005
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Russlands Verfassung sieht nur zwei Legislaturperioden vor, aber es gibt Auswege.

Es ist verboten, aber wenn man sehr will, darf man doch. An diese altrussischen Spruch fühlten sich die Zuschauer des Staatssenders "RTR" erinnert, als Präsident Putin vor kurzem beiläufig fallen ließ, er habe nichts gegen eine dritte Amtszeit, die Verfassung verbiete das aber. In der Tat ist es zweifelhaft, ob er sein Mandat verlängern kann.

Die Verfassung sieht in der Tat für das höchste Staatsamt nur zwei Legislaturperioden in Folge vor. Schon fand sich jemand, der bereit ist, das Grundgesetz so auszulegen, dass Wünsche ...

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