Drittes Windrad braucht keine Änderungsgenehmigung

Landratsamt Emmendingen äußert sich zu Kritik am Genehmigungsverfahren zum Windpark Rotzel / Artenschutz wurde beachtet.
BIEDERBACH (BZ/ban). Vom Landratsamt Emmendingen ist der BZ – auf Anfrage der Lokalredaktion – eine Stellungnahme zur erteilten Genehmigung für den Windpark Rotzel zugegangen. Das Amt als Genehmigungsbehörde geht darin auf die Kritik der Bürgerinitiative Gegenwind in zwei BZ-Leserbriefen (vom 6.6. und 13.8.) ein und weist sie als unbegründet zurück.
Das Landratsamt Emmendingen bestätigt zunächst, dass es mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 10. September 2018 und einer Ergänzung vom 13. Mai 2019 den Bau und Betrieb von drei Windkraftanlagen im Windpark "Rotzeleck" zugelassen hat. Mit der ...
Das Landratsamt Emmendingen bestätigt zunächst, dass es mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 10. September 2018 und einer Ergänzung vom 13. Mai 2019 den Bau und Betrieb von drei Windkraftanlagen im Windpark "Rotzeleck" zugelassen hat. Mit der ...