Wann darf ich meinem Gegenüber das Du anbieten? Und welche Regeln gelten im Berufsleben? Imageberaterin Imme Vogelsang hilft ihren Kunden, den richtigen Ton zu treffen.
Weihnachtsfeiern, Betriebsfeiern, Jahresabschlussfeiern: Zu fortgeschrittener Stunde und in weinseliger Laune kann es schonmal passieren, dass der Chef seinen Mitarbeiter nach jahrelangem Siezen plötzlich duzt. Wie sollte der Untergebene damit umgehen? Und wie ist das überhaupt mit den Hierarchien in der Ansprache? Das wollte Kathrin Blum von Imme Vogelsang wissen.
BZ: Frau Vogelsang, wer darf wem das Du anbieten?
Vogelsang: Im Geschäftsleben ist das eindeutig geregelt: Der Ranghöhere bietet es dem Rangniederen an. Im Privaten gilt noch: Der Ältere bietet es dem Jüngeren an. Früher konnte nur der Mann einer Frau das Du anbieten. Doch da hat sich die Gleichberechtigung inzwischen durchgesetzt und beide ...