Dubiose Geschäfte mit Amazon-Gutscheinen: Mann wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" – das musste am Montag ein 23-Jähriger zur Kenntnis nehmen. Der ledige Mann, der von Hartz IV lebt, wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt.
Die Offenburger Staatsanwalt legte dem Mann zur Last, dass er sich über das Internet dazu verleiten ließ, sein Bankkonto für betrügerische Geldtransaktionen zur ...