Asyl
Durch ein europäisches Asylrecht ersetzen
Manfred Riem (Freiburg)
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Jens Spahn hat recht: Die Zahl der illegalen Asylsuchenden muss auf null gebracht werden. Allerdings kann man mit 14.000 Grenzbeamten keine Grenze von 3800 Kilometer abriegeln.
Spahn sagte auch richtig, dass, wenn jemand aus einem sicheren Drittstaat wie Italien einreist, er dann nach Artikel 16a des Grundgesetzes keinen Anspruch auf Asyl hat. Vielmehr ist ihm nach Paragraf 18 des Asylgesetzes die Einreise zu verweigern.
Auch die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 und das New Yorker-Zusatzprotokoll vom 31. Januar 1967 begründen keinen Anspruch auf Asyl. Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet lediglich, dass Schutzsuchende in den Verfolgerstaat zurückgeschickt werden dürfen. Man nennt dies auch das Refoulement-Verbot des Artikels 31 Absatz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention.
Die Genfer Flüchtlingskonvention galt ursprünglich nur für europäische Fluchtbewegungen. Hierzu zählen 14 Millionen Deutsche und deutsche Volkszugehörige, die im Gefolge des Zweiten Weltkriegs durch Flucht, Vertreibung oder Aussiedlung ihre Heimat verloren haben, darunter die Sudetendeutschen oder die Donauschwaben aus dem Banat.
Sie sollte deshalb abgeschafft werden und durch ein europäisches Asylrecht ersetzt werden.
Manfred Riem, Freiburg