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Hausdurchsuchung

Edathy scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Christian Rath
  • Sa, 30. August 2014, 00:01 Uhr
    Deutschland

Der Ex-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie gescheitert.

Sebastian Edathy (44), hier in einer Aufnahme von 2013  | Foto: dpa
Sebastian Edathy (44), hier in einer Aufnahme von 2013 Foto: dpa

Die Verfassungsbeschwerde des früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) gegen die Durchsuchung seiner Wohn- und Arbeitsräume war erfolglos. Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Gerichts hat sie abgewiesen.

Edathy hatte von 2005 bis 2010 mehrfach Photos und Filme von nackten Jungs bei einer Firma in Kanada bestellt. Das Bundeskriminalamt stufte die Bilder als strafrechtlich nicht ...

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