Steuern

Ehegattensplitting: Eingetragene Partnerschaften dürfen nicht benachteiligt werden

Verfassungsrichter sehen im Schutz der Ehe kein Steuerprivileg.  

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Küssen und Homo-Ehe erlaubt, Splitting noch nicht  | Foto: dpa
Küssen und Homo-Ehe erlaubt, Splitting noch nicht Foto: dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch bekräftigt, dass eingetragene Partnerschaften gegenüber Ehen nicht benachteiligt werden dürfen. Damit setzen die Richter auch Akzente für die Diskussion um eine Gleichstellung im Steuerrecht.
Wie werden homosexuelle Paare derzeit im Steuerrecht benachteiligt?
Das so genannte Ehegattensplitting gilt ...

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