Der Wunsch des Regierungspräsidiums, einen Teil der L 125 im Ort zur Gemeindestraße umzuwidmen, trifft auf Skepsis im Gemeinderat. Denn damit sind Pflichten verbunden.
Straße ist Straße, denkt sicher mancher Autofahrer, Hauptsache, man kommt staufrei ans Ziel. Wenn es darum geht, wer sich um Straßenzustand und Finanzierung kümmert, ist Straße nicht Straße. Bei Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen steckt der Kostenträger im Namen. Es gibt auch die Möglichkeit, diese Straßentypen umzuwidmen. Damit, konkret mit dem Wunsch des Regierungspräsidiums (RP), ein Teilstück der L 125 zwischen ...