Analyse
Ein historischer Zufall beendete die Straflosigkeit von KZ-Wachleuten

Der ukrainische KZ-Wachmann Demjanjuk wurde mit dem Nazi-Täter "Iwan, der Schreckliche" verwechselt. Ohne diesen Umstand würde es heute keine Prozesse gegen deutsche KZ-Wachleute geben.
Die Angeklagten werden immer älter. Wer 1945 zwanzig Jahre alt war, ist heute ein Greis von etwa 95 Jahren. Dennoch gibt es weiter Prozesse gegen KZ-Wachleute. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat jüngst einen 100-jährigen ehemaligen KZ-Wachmann angeklagt, der im Konzentrationslager Sachsenhausen tätig war. Fast zugleich hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe eine 95-jährige Frau angeklagt. Sie war Sekretärin des KZ-Kommandanten in Stutthof. Es geht jeweils um Beihilfe zum zigtausendfachen Mord.
Straftaten, die nicht verjähren
Auf den ersten Blick geht hier alles seinen späten, aber rechtsstaatlichen Gang. Schließlich gibt es im Strafrecht keine Altersgrenze für Angeklagte. Wer verhandlungsfähig ist, muss ...
Straftaten, die nicht verjähren
Auf den ersten Blick geht hier alles seinen späten, aber rechtsstaatlichen Gang. Schließlich gibt es im Strafrecht keine Altersgrenze für Angeklagte. Wer verhandlungsfähig ist, muss ...