Ein Kontrakt mit Fragezeichen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum umstrittenen Staatsvertrag über die Anflüge auf den Flughafen Zürich.  

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Nicht gern gesehen:  Flugzeug überHohentengen.  | Foto: DPA
Nicht gern gesehen: Flugzeug überHohentengen. Foto: DPA

WALDSHUT-TIENGEN (pk). Deutschland und die Schweiz haben sich auf einen Staatsvertrag zum Fluglärm geeinigt. Die Diskussion über den Fluglärm ist damit aber nicht beendet. Der Widerstand am Hochrhein und im Schwarzwald wächst. Auch in Stuttgart wird der Kontrakt immer kritischer gesehen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sieht aber keinen Grund, auf die Forderungen aus dem Südwesten einzugehen. Der Kompromiss sei sehr gut ausgehandelt, die Ratifizierung solle zügig erfolgen, teilte das Ministerium am Donnerstag auf Anfrage der BZ mit.


Was ist der
Sachstand?
Der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und seine Schweizer Amtskollegin Doris Leuthard (CVP) haben sich am 2. Juli nach jahrelangem Streit auf einen "Staatsvertrag über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland", so der offizielle Titel, geeinigt. Am 4. September wurde der Staatsvertrag in Bern formell unterzeichnet. Jetzt müssen der Bundestag und das Schweizer Parlament entscheiden, ob der Vertrag wie geplant in Kraft treten kann.
Was waren die
strittigen Punkte?
Die deutsche Seite wollte die Zahl der Anflüge über Süddeutschland auf maximal 80 000 Flugbewegungen im Jahr ...

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