Die Nebenbuhlerin hatte ihn angezeigt. Jetzt hat das Schöffengericht Bad Säckingen den 27-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.
Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 27-jährigen Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Seine ebenfalls angeklagte Lebensgefährtin wurde freigesprochen. Die 31-Jährige konnte dem Gericht gegenüber glaubhaft machen, dass sie mit Drogen nichts zu schaffen habe.
Es gibt zuweilen Strafverhandlungen, da ist die eigentliche ...