Ein Richter muss entscheiden
Das Bundesverfassungsgericht verlangt von Baden-Württemberg eine Neuregelung bei der Fixierung von psychisch Kranken.
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KARLSRUHE. Die Fixierung von psychisch Kranken in Kliniken bleibt grundsätzlich zulässig. Allerdings muss Baden-Württemberg den Schutz der Betroffenen verbessern. Bis Ende Juni 2019 muss der Landtag einen Richtervorbehalt für das Festbinden von Patienten gesetzlich einführen.
Von Fixierung spricht man, wenn ein Patient mit Gurten an Bauch, Armen und Beinen auf einer Liege festgezurrt wird. Teilweise wird auch noch der Kopf erfasst. Zu solchen Fixierungen greifen Kliniken, wenn Patienten toben, das Personal bedrohen oder unter Drogeneinfluss eingeliefert werden. Im Land kommt das im Jahr bei mehreren Hundert zwangseingewiesenen Patienten ...