Das Sicherungsverfahren im Lörracher Tötungsdelikt ist beendet. Das Urteil hat sich abgezeichnet. Trotz großer Anstrengungen bleiben Fragen offen. Ein Rückblick und eine Einordnung der Verhandlung.
Das Ende ist keine Überraschung. Von Anfang an deutete sich im Verfahren um das Lörracher Tötungsdelikt an, dass der Mann, der vergangenes Jahr einen anderen Mann erstochen hat,in der Psychiatrie untergebracht wird. In dem Verfahren ging es aber nicht nur darum, seinen seelischen Zustand zu ergründen, sondern auch den Tatabend möglichst genau zu rekonstruieren. Dafür hat nicht nur die Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts großen Aufwand betrieben. Doch bei beiden Punkten bleiben Fragen offen.
Der Satz, der dieses Verfahren am besten zusammenfasst, fällt am ersten Verhandlungstag. "Wir wollen verstehen, was passiert ist – und warum", sagt ...