Ein voller Erfolg für Rot-Grün

Das Bundesverfassungsgericht billigt die Ökosteuer einstimmig und ohne Abstriche / Staat hat Gestaltungsfreiheit.  

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KARLSRUHE. Die rot-grüne Bundesregierung hat gestern in Karlsruhe einen maximalen Erfolg erzielt. Das aktuelle Konzept der Ökosteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht in allen Punkten abgesegnet. Der Staat darf Ökosteuern erheben und dabei bestimmte Wirtschaftsbranchen bevorzugen. Spediteure sowie Kühlhausbetreiber müssen in diese Begünstigungen nicht mit einbezogen werden.

Geklagt hatten fünf Spediteure und zwei Kühlhausbetreiber, die sowohl Sonderregelungen für ihre Branchen forderten, aber auch das Konzept der Ökosteuer generell für verfassungswidrig hielten.
Der Erste Senat des ...

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