Nazi-Polizist
Ein vom Dienst beurlaubter, rechtsextremer Beamter erhielt 10 Jahre lang Bezüge
Zehn Jahre lang kassierte ein beurlaubter rechtsradikaler Beamter weiter Bezüge.
Birgit Zimmermann
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LEIPZIG. Die Noten des Horst-Wessel-Liedes als Tattoo, Fotos mit Hitlergruß, Nazi-Devotionalien in der Wohnung: Kann ein Polizeibeamter sich das erlauben? Das Bundesverwaltungsgericht hat eine klare Meinung und sagt Nein.
Ein Polizist, der seine rechtsextreme Überzeugung durch einschlägige Tattoos nach außen zeigt, darf kein Beamter sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden ...