Eine Bewährungsstrafe war nicht mehr drin

Der Angeklagte hatte sich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchs Badezimmerfenster nackt vor Kindern gezeigt.  

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EMMENDINGEN. Ein Jahr und sechs Monate, ohne Bewährung: Zu dieser Strafe verurteilte das Amtsgericht einen 36-Jährigen. Der Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern; der Angeklagte hatte sich im Sommer nackt vor einigen Schulmädchen gezeigt. Der Prozess hatte im November ...

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