Eine Frage des Geldes

Fristlose Kündigung nach Arbeitsverweigerung.  

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Wer denkt, zu wenig zu verdienen, darf nicht einfach die Arbeit niederlegen.   | Foto: dpa
Wer denkt, zu wenig zu verdienen, darf nicht einfach die Arbeit niederlegen. Foto: dpa
Wer sich vom Arbeitgeber schlecht bezahlt fühlt, darf sich nicht einfach weigern, seinen Job zu erledigen. ...

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