Freiburg

Eine Frau will als Prostituierte arbeiten – doch ein Gesetz, das sie schützen soll, erschwert ihr das

BZ-Plus Das neue Gesetz sei nett gemeint, aber wirklich sinnvoll sei nur die Kondompflicht, sagt die etwa 30-Jährige. Ihr Bordell in der Mattenstraße musste zumachen – nun steht sie ohne Arbeitsplatz da.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Sex gegen Geld – für diesen Beruf hat sich Monika Belinski entschieden.   | Foto: Kaspars Grinvalds/stock.adobe.com
1/2
Sex gegen Geld – für diesen Beruf hat sich Monika Belinski entschieden. Foto: Kaspars Grinvalds/stock.adobe.com
Monika Belinski sitzt in ihrer Einbauküche, beige Schrankfassaden, Spargelcremesuppe auf dem Herd, eine Kanne Wasser mit Minzblättern und Zitrone auf dem Tisch. Draußen spielen Kinder, Vögel zwitschern und Monika Belinski sagt: "Wenn eine Frau nach einer Party einen Mann abschleppt, dann ist das in Ordnung. Dann ist sie eben sexuell aktiv. Wenn du Geld für Sex nimmst, bist du eine Schlampe und hast keine Moral mehr. Dann bist du bereit, die Beine breit zu machen." Sie schaut zum Fenster, wo sich gerade der Nachmittagsbus durch die schmale Straße schiebt, lächelt. "Ich bin jemand, der bereit ist, die Beine breit zu machen", sagt sie.
BZ-Dossier: Rotlicht Freiburg
Belinski ist Prostituierte. Wie sie richtig heißt, will sie nicht sagen. Auch nicht, wo sie wohnt, unter welchem Namen ihre Freier ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel