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Eine Lärmschutzverordnung macht Schluss mit der Mittagsruhe

Wulf Rüskamp
  • &

  • Do, 19. August 2004
    Südwest

     

Die 32. Bundesimmissionsschutzverordnung zwingt die Kommunen zur Anpassung ihrer lokalen Regelungen, wann laute Maschinen eingesetzt werden dürfen.

FREIBURG. Der tägliche Mittagsschlaf, bisher abgesichert durch Verordnungen der Gemeinden, ist in Gefahr. Denn gemäß der vom Bund vor zwei Jahren erlassenen "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" ändern derzeit auch die ...

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