Eine Lärmschutzverordnung macht Schluss mit der Mittagsruhe
Die 32. Bundesimmissionsschutzverordnung zwingt die Kommunen zur Anpassung ihrer lokalen Regelungen, wann laute Maschinen eingesetzt werden dürfen.
Die 32. Bundesimmissionsschutzverordnung zwingt die Kommunen zur Anpassung ihrer lokalen Regelungen, wann laute Maschinen eingesetzt werden dürfen.
Jetzt diesen Artikel lesen!
nach 3 Monaten jederzeit kündbar