Ein 24-jähriger steht wegen Diebstahl in einer Arztpraxis vor dem Amtsgericht Schopfheim. Er wird mangels Beweisen freigesprochen. Bei der Beweisführung gibt es Überraschungen.
Waren die während einer Sprechstunde in einer Arztpraxis von einem jungen Mann entwendeten Gegenstände gestohlen, oder ihm, wie er behauptete, von der Ärztin sogar geschenkt worden? Diese Frage war in zwei Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Schopfheim zu klären. Allerdings kamen bei der Beweisführung Aspekte aufs Tapet, die auch Richter und Staatsanwalt ...