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Eine vielfältige Gesellschaft braucht zentrale Werte als feste Basis

  • Meinrad Bumiller

  • Mo, 16. Juli 2018
    Waldkirch

     

BZ-SERIE ZUM GRUNDGESETZ: Gemäß Artikel 3 sind die Menschen vor dem Gesetz gleich und der Staat muss die Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern.

Artikel 3 Gleichberechtigung
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner ...

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