Bezirksgericht in Rheinfelden

Einspruch gegen Reizgas-Strafbefehl: Zweischneidiges Urteil

Er hat beim Grenzübertritt zur Schweiz CS-Reizgas im Handschuhfach – und kassiert einen Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Dagegen hat ein Deutscher Einspruch eingelegt und einen Teilerfolg erzielt.  

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Ein solches Spray hatte der Arzt in seinem Handschuhfach – und erhielt einen Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Foto: ZVG
RHEINFELDEN. Was in Deutschland recht ist, muss in der Schweiz noch lange nicht billig sein: Mit welcher Sorte von Spray man sich am besten für den Fall der ...

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