Auskunftspflicht des OB
Freie Wähler scheitern vor Gericht

Das Auskunftsrecht einzelner Ratsmitglieder hat Grenzen: Die Stadt muss nur solche Informationen mitteilen, die intern bereits vorliegen.
Die Stadtverwaltung muss nur solche Informationen herausrücken, die in ihren Ämtern vorliegen. Anfragen von Ratsfraktionen, die darüber hinausgehen, sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Freiburg nicht vom Auskunftsanspruch gedeckt. Damit sind die Freien Wähler mit ihrer Klage gegen Oberbürgermeister Martin Horn gescheitert. Der städtische Rechtsamtsleiter Matthias Müller freut sich, dass das Gericht seiner Argumentation gefolgt sei. Fraktionssprecher Johannes Gröger zeigte sich enttäuscht.
Welche finanziellen Folgen der ...