Auskunftspflicht des OB
Freie Wähler scheitern vor Gericht
Das Auskunftsrecht einzelner Ratsmitglieder hat Grenzen: Die Stadt muss nur solche Informationen mitteilen, die intern bereits vorliegen.
Die Stadtverwaltung muss nur solche Informationen herausrücken, die in ihren Ämtern vorliegen. Anfragen von Ratsfraktionen, die darüber hinausgehen, sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Freiburg nicht vom Auskunftsanspruch gedeckt. Damit sind die Freien Wähler mit ihrer Klage gegen Oberbürgermeister Martin Horn gescheitert. Der städtische Rechtsamtsleiter Matthias Müller freut sich, dass das Gericht seiner Argumentation gefolgt sei. Fraktionssprecher Johannes Gröger zeigte sich enttäuscht.
Den Freien Wählern ging es um den Beschluss des Gemeinderats vom Oktober 2018: Städtische Grundstücke sollen demnach nur noch im Erbbaurecht vergeben und höchstens in begründeten Ausnahmen verkauft werden. Das Trio im Gemeinderat hält ...