Eltern erben Facebook-Konto

Bundesgerichtshof erlaubt der Mutter eines mit 15 Jahren gestorbenen Mädchens den Einblick in dessen digitale Kommunikation.  

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Die „Gedenk“-Regelung von ...Todesfall eines Kunden ist hinfällig.   | Foto: afp
Die „Gedenk“-Regelung von Facebook für den Todesfall eines Kunden ist hinfällig. Foto: afp

KARLSRUHE. Der Zugriff auf Facebook-Konten ist vererbbar. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Die geplante gesetzliche Regelung ist damit nicht mehr erforderlich. Konkret geht es um einen tödlichen Unfall in Berlin: 2012 wurde ein 15-jähriges Mädchen von einem U-Bahn-Zug erfasst. Die Mutter erhofft sich zu diesem Vorfall nähere Aufschlüsse, wenn sie die digitale Kommunikation ihrer Tochter einsehen kann.

Vielleicht war es ein Unfall, möglicherweise hatte das Mädchen aber bewusst sein Leben beendet. Um besser zu verstehen, wie sich ihre Tochter in der letzten Zeit ihres Lebens gefühlt hat, wollte die Mutter deren Facebook-Konto einsehen – auch um zu überprüfen, ob ihre Tochter dort Suizidabsichten geäußert hat. ...

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