Eltern wollen auch Qualität

Bertelsmannstudie zu Anforderungen an Kitas.  

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Eltern wünschen sich eine möglichst intensive Betreuung ihres Nachwuchses im Kindergarten. Foto: Jens Büttner (dpa)

Erst Quantität, nun Qualität: Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kleinkinder ist inzwischen Realität. Jetzt pochen Eltern laut einer Studien auf weitere Verbesserungen.

Eltern wollen ihre Kinder in Kitas gut aufgehoben wissen. Sie sollen dort nicht nur einfach irgendwie versorgt werden, bis Mutter oder Vater sie abholen, sondern sie sollen möglichst gut betreut werden. Dabei sollen auf eine Erziehungsfachkraft möglichst wenig Kinder kommen. Laut einer Anfang Dezember 2016 vorgestellten Studie der Bertelsmann-Stiftung verlangen deshalb fast neun von zehn Eltern einheitliche Qualitätsstandards für Kindergärten.

Zudem wünschen 86 Prozent bundesweit gültige Regelungen für Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte. Für die Studie wurden rund 4400 Eltern befragt.

Die Autoren der Studie geben auch Empfehlungen ab: Danach soll sich eine Erzieherin höchstens um drei Kinder unter drei Jahren oder 7,5 Kinder ab drei Jahren kümmern. Diesen Standard gewährleisten demnach bisher nur Baden-Württemberg und Bremen. In den ostdeutschen Ländern sei er teils nicht einmal halb so gut. Daher verwundere es nicht, dass dort 93 Prozent der Eltern einheitliche Personalschlüssel wollten.

Die Lösung ist für viele ein Kitaqualitätsgesetz. Bereits vor der Bertelsmann-Studie hatten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zusammen mit der Arbeiterwohlfahrt (Awo) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, nach dem eine solche einheitliche Regelung nötig und möglich sei.

Pläne in diese Richtung scheiterten zunächst, nicht zuletzt, weil die Finanzierungsfrage nicht geklärt ist. Laut Gutachten verfügt der Bund zwar über die notwendige Gesetzgebungskompetenz, um die Qualität in Kitas einheitlich zu regeln. Für die Umsetzung der Vorgaben sind die Länder zuständig. Einen Teilerfolg konnte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) aber erreichen: Bund und Länder legten Vereinbarungen für die Standards fest.

Anders als zunächst geplant soll es laut dieser Vereinbarungen keine einheitlichen Ziele geben. Stattdessen einigten sich Bund und Länder auf einen Instrumentenkasten mit verschiedenen Qualitätselementen. Das ist nachvollziehbar, wenn man sich die Gegebenheiten in den einzelnen Bundesländern anschaut: In einigen Ländern gibt es keine Gebühren mehr, dafür muss eine Erzieherin vergleichsweise viele Kinder betreuen. In anderen gibt es ein Sprachprogramm für Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen, aber kein Vorschulprogramm.

Nun will der Bund mit den Bundesländern Zielvereinbarungen formulieren und diese überprüfen. Die Arbeitsgruppe einigte sich auf einen Orientierungsrahmen für die Betreuung. Bei unter Dreijährigen soll eine Erzieherin auf drei bis vier Kinder kommen, bei über Dreijährigen soll sich eine Erzieherin um bis zu neun Kinder kümmern. Billig wird die Umsetzung nicht: Schwesig rechnet mit zusätzlichen Mitteln von rund zehn Milliarden Euro.

Dabei schlug sie vor, dass sich der Bund mit der Hälfte an den rund zehn Milliarden zusätzlicher Kosten beteiligt. Von 2018 an sollen so jeweils zusätzlich für die Kitas eine Milliarde Euro Bundesmittel an die Länder gehen. Die Bertelsmannstudie zeigt aber deutlich auch die Grenzen der Vereinheitlichung auf: Einheitliche pädagogische Grundprinzipien lehnen aber 78 Prozent der Mütter und Väter ab; notwendig seien Konzepte, die sich an Kindern, Familien und dem Kitaumfeld orientierten. Laut Stiftung korrespondiert der Elternwille nach pädagogischer Eigenständigkeit der Kitas mit dem Wunsch nach Anbietervielfalt: 84 Prozent wollen mehrere Kitaträger vor Ort.

Und noch etwas zeigt die Bertelsmannstudie: Von den Eltern sind nach der Befragung fast die Hälfte (48 Prozent) bereit, für eine bessere Betreuungsqualität auch tiefer in die Tasche zu greifen. 52 Prozent wollen das nicht. Dabei schwanken die Elternbeiträge erheblich: Laut Stiftung liegen sie in den einzelnen Bundesländern zwischen null und 600 Euro.
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