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Die Nase läuft, der Hals schmerzt, an Arbeiten ist nicht zu denken. Also schnell und umgehend krankmelden. Doch was genau muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen? Und darf ich trotz Krankschreibung vom Arzt einkaufen, spazieren gehen oder gar verreisen? Ein Überblick, was gilt.
Wann muss die Krankmeldung erfolgen - und darf ein Kommunikationsweg vorgeschrieben werden?
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, das bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern", dem Arbeitgeber mitzuteilen. Heißt, so bald wie möglich und sobald die Krankheit bekannt ist. "Die Meldung muss deshalb im Regelfall vor Beginn der Arbeitszeit erfolgen", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für ...