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Erfolg in letzter Instanz

Willi Adam
  • Mi, 06. August 2014
    Lörrach

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs erleichtert die Neuordnung der Verhältnisse am Hauinger Ortsrand.

dto  | Foto: Willi Adam
dto Foto: Willi Adam

LÖRRACH. Die Stadt Lörrach kann die baurechtlichen Verhältnisse auf einem Gärtnereigelände am Ortsrand von Hauingen ohne gerichtlichen Vorgaben ordnen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat gestern die Klage des Bauherrn abgewiesen, der dort mehrere Doppelhäuser bauen will und gegen die von der Stadt verhängte Veränderungssperre geklagt hat. Mit dem Scheitern dieser Klage in letzter Instanz hat die Stadt nun im Bebauungsplanverfahren freie Hand. Eine weitere Wohnbebauung ist unwahrscheinlich.

Die Vorgeschichte
Das Gärtnereigelände liegt planungsrechtlich im Außenbereich und gilt deshalb als landwirtschaftliche Fläche. Bauen im Außenbereich ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In diesem Sinn wurden die Gewächshäuser genehmigt, weil die Gärtnerei als landwirtschaftlicher Betrieb ...

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