Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten wegen Corona
Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Infolge der Corona-Pandemie werden Unternehmen und Betriebe, Beschäftigte, Arbeitslose und Arbeitsuchende durch Kurzarbeit und drohende Arbeitslosigkeit mit teilweise existenziellen Herausforderungen konfrontiert. Die Bundesregierung hat daher Sofortmaßnahmen und Hilfspakete beschlossen, die helfen sollen, bereits bestehende oder noch bevorstehende Notlagen ...