Ermittler zahlen selten Belohnungen für Tippgeber
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Meist loben die Staatsanwaltschaften die Gelder aus, manchmal die Polizei oder das Regierungspräsidium und bei politisch motivierten Straftaten das Bundeskriminalamt. Mitunter setzen auch Privatpersonen, Unternehmen oder Versicherungen hohe Summen für die Ergreifung von Tätern oder für die Wiederbeschaffung geraubter Gegenstände aus.
Eine Belohnung kann auch ohne vorherige Auslobung bezahlt werden, wenn eine Person bei der Aufklärung einer Straftat oder der Ergreifung eines Täters mitgewirkt hat. So geschehen im Fall des verurteilten NS-Verbrechers Josef Schwammberger. Dessen Ergreifung war dem baden-württembergischen Justizministerium 1987 rund 500.000 Mark (rund 255.000 Euro) wert gewesen: Die Summe erhielt ein bis heute den Behörden unbekannter Hinweisgeber.