Account/Login

Ermittlung gegen Facebook

  • Tanja Tricarico

  • Do, 03. März 2016
    Wirtschaft

     

Das Bundeskartellamt prüft, ob die US-Firma ihre Marktmacht ausnutzt, um Datenschutz zu umgehen.

BERLIN/BONN. Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den US-Konzern Facebook eröffnet. Der Verdacht: Das soziale Netzwerk missbrauche seine Marktmacht, um bei den Nutzern Vertragsbedingungen durchzusetzen, die gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.

Vor wenigen Tagen wurde Facebook-Chef Mark Zuckerberg in Berlin noch als Social-Media-Guru gefeiert. Jetzt ermitteln die deutschen Wettbewerbshüter gegen sein Unternehmen. Am Mittwoch hat das Bundeskartellamt ein Verfahren eingeleitet. Betroffen sind auch die irische Tochter des Unternehmens und der deutsche Ableger Facebook Germany. Die Bonner Beamten hegen den Verdacht, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, und dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, um diese Bedingungen bei den Nutzern durchzusetzen. Es müsse "untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden," sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Wer Facebook nutzen will, muss den Nutzungsbedingungen zustimmen und damit auch der Erhebung und Verwendung von Daten. Allerdings ist nicht ersichtlich, wo die Daten landen und von wem sie genutzt werden können. Für Werbekunden sind die vermeintlich privaten Posts der Facebook-Nutzer viel wert. Dank dieser Daten können sie zielgenau Werbung schalten. "Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht", heißt es bei den Wettbewerbshütern.

Die Marktmacht von Facebook beruht darauf, dass in Deutschland jeden Monat rund 30 Millionen Menschen das Portal nutzen. Netzwerke, die ähnlich funktionieren und ähnlich viele Nutzer erreichen, gibt es bisher nicht. Zudem wäre es schwierig, die bisher gemachten Veröffentlichungen auf ein anderes Portal mitzunehmen. Für Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, ist durch Facebook eine "Zwangslage" entstanden.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hofft, dass Facebook wegen der Ermittlungen die gerügten Bestimmungen ändert. Sollte sich der Anfangsverdacht des Kartellamts bestätigen, kann es anordnen, dass Facebook die Nutzungsbedingungen ändern muss. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.

Ressort: Wirtschaft

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 03. März 2016: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel