Erneuter Freispruch im Neuenburger Feldmordprozess
Die angegebene Schockstarre sei nicht widerlegbar: Auch im zweiten Neuenburger Feldmordprozess urteilt das Gericht nach dem Zweifelsgrundsatz – und spricht den Angeklagten frei.
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Freispruch. Das ist das Wort, auf das der 25-jährige Angeklagte im Neuenburger Feldmordprozess sehnsüchtig gewartet hat. Es ist am gestrigen Mittwochnachmittag für ihn nach dem 9. Februar 2017 zum zweiten Mal im Landgericht Freiburg gefallen. Nach der Großen Jugendkammer hat nun auch die 16. Große Strafkammer keine ausreichenden Argumente dafür gefunden, dass der Angeklagte als Mittäter oder Beihelfer an der ...