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Ersatz für Wald muss her

  • Do, 08. Oktober 2015
    Bad Bellingen

Zur Ausweisung des Bad Bellinger Baugebiets Hinterm Hof II ist Waldumwandlungsverfahren nötig.

Der Wanderweg, der durch das geplante ...en Forstbehörde rechtfertigen könnte.   | Foto: Jutta Schütz
Der Wanderweg, der durch das geplante Baugebiet Hinterm Hof II in Bad Bellingen führt. Neben Gehölz und Hecken gibt es hier durchaus auch viele Bäume, was die Bewertung als Wald seitens der übergeordneten Forstbehörde rechtfertigen könnte. Foto: Jutta Schütz

BAD BELLINGEN. Die Einwohnerzahl Bad Bellingens würde sich durch das geplante Wohnbaugebiet Hinterm Hof II oberhalb der Hertinger Straße deutlich vergrößern. Verzögern könnte das Vorhaben aber eine Einschätzung des übergeordneten Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium in Freiburg. Der wertet den Hangbewuchs im anvisierten Baugebiet als Wald und nicht als Gehölz. Die Konsequenz aus dieser Bewertung: Die Gemeinde muss ein formelles Waldumwandlungsverfahren einleiten.

Das Definitionsproblem Gehölz oder Wald ist bei der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Schliengen/Bad Bellingen im Parallelverfahren aufgetreten. Der Gemeinsame Ausschuss beschloss den ...

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