Erzieher schlägt Schüler und wird gekündigt

Gewalt gegen Gewalt ist tabu.  

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LÖRRACH/BAD SÄCKINGEN. Wer einen Faustschlag ins Gesicht bekommt, darf nicht grundsätzlich zurückschlagen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Aggressor ein Schüler und der zweite Beteiligte dessen Erzieher ist. So weit jedenfalls bestand bei dem jüngst vor dem Lörracher Arbeitsgericht geführten Prozess Einigkeit bei allen Beteiligten – unabhängig vor einer vermutlich weit auseinander gehenden Volksmeinung. Ob aber der Arbeitgeber, die Caritas, berechtigt ist, ihrem Mitarbeiter aufgrund seiner Reaktion fristlos zu kündigen, darüber gab es Zweifel.

Erörtert wurde bei Gericht zunächst, ob der bereits seit 33 Jahren in seinem Beruf und seit 17 Jahren in einer Jugendeinrichtung Beschäftigte im ...

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