Die Debatte um den Paragrafen 218 wird bald wieder losgehen. Es gibt gute Gründe, ihn zu reformieren, etwa die geringe Zahl von Kliniken und Praxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche gemacht werden.
1993 wurde der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches zum vorerst letzten Mal neuformuliert. Foto: Manuel Schönfeld
Die Ampel-Regierung rollt die Frage, wie Schwangerschaftsabbrüche geregelt sein sollen, erneut auf. Es wird Zeit. Der Paragraf 218 zum Schwangerschaftsabbruch ist einer der umstrittensten im deutschen Strafgesetz. Zweimal, 1975 und 1993, scheiterte dessen Reform vor dem Bundesverfassungsgericht, ...