Ettenheim als Vorreiter
Seelsorgeeinheit will neue Rechtsform bereits zum 1. Januar 2012.
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ETTENHEIM. Die Seelsorgeeinheit Ettenheim hat bereits einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat und einen Stiftungsrat. Die Gemeindeteams sind in allen fünf Pfarreien geschaffen. Es fehlt lediglich die Rechtsform als Körperschaft des öffentlichen Rechts, um die Vorgaben zu erfüllen, nach denen die Seelsorgeeinheiten vom 1. Januar 2015 an organisiert sein müssen. So lange wollen die Ettenheimer nicht warten, sie haben deshalb in der jüngsten Pfarrgemeinderatssitzung, den Antrag an das erzbischofliche Ordinariat gestellt, nach dem die Seelsorgeeinheit Ettenheim bereits zum 1. Januar bereits zum 1. Januar 2012 als Körperschaft des öffentlichen Rechts firmiert.
Gibt das erzbischöfliche Ordinariat dem Antrag der Seelsorgeeinheit Ettenheim statt, woran in Pfarrgemeinderat und in den fünf Pfarrgemeinden niemand zweifelt, dann bilden sie vom 1. Januar 2012 an eine Pfarrgemeinde. Die bisherigen selbstständigen Pfarrgemeinden St.Bartholomäus mit der Filialkirche St. ...