Sie wird freigesprochen, weil das Amtsgericht keine bewusste Beihilfe feststellen kann. Doch der Richter mahnt die Mutter des im Staufener Missbrauchsfall Verurteilten: Sie habe sich "sehr angestrengt, nichts zu bemerken".
Hat eine Mutter ihrem erwachsenen Sohn bewusst ermöglicht, sich kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen? Das war Gegenstand einer Verhandlung vor dem Amtsgericht mit dem Vorwurf der Beihilfe zum Erwerb und Besitz kinderpornografischer ...