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Urteil

EU-Gericht: Deutsches Nachtflugverbot für Zürich Kloten rechtens

  • dpa

  • Do, 09. September 2010, 11:09 Uhr
    Südwest

Nächtliche Flugbeschränkungen deutscher Behörden für den Flughafen Zürich widersprechen nicht dem EU-Recht. Dies hat das EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg entschieden.

Nachts bleiben die Flieger weiter am Boden.  | Foto: unique
Nachts bleiben die Flieger weiter am Boden. Foto: unique
Die Richter entschieden, die deutschen Maßnahmen gegen den Fluglärm seien dem Zweck angemessen und widersprächen nicht ...

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