Das Verfahren der EU-Kommission gegen Karlsruhe hat vor allem symbolische Bedeutung. Vermutlich wird es im Sande verlaufen. Vom Bundesverfassungsgericht gab es auch schon deeskalierende Signale.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 2020. Karlsruhe habe dabei den Vorrang von ...