Urteil

EuGH: Unterbringung in Ungarns Transitlager für Asylbewerber ist Haft

Seit Jahren bringt Ungarn Asylbewerber in Lagern an der Grenze zu Serbien unter. Drumherum sind hohe Zäune und Stacheldraht; die Menschen haben kaum Bewegungsfreiheit. Ist das erlaubt?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein ungarischer Polizist patrouilliert...Asylsuchende an der Grenze zu Serbien.  | Foto: Sandor Ujvari (dpa)
Ein ungarischer Polizist patrouilliert durch das neue Internierungslager für Asylsuchende an der Grenze zu Serbien. Foto: Sandor Ujvari (dpa)
Die Unterbringung von Asylbewerbern im ungarischen Container-Lager Röszke ohne Einzelfallprüfung verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die Bedingungen in dem Lager ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel