Das Bundesverfassungsgericht wird die Euro-Rettung durch die Europäische Zentralbank voraussichtlich nicht beanstanden. Das zeichnet sich nach einer mündlichen Verhandlung ab.
Erneut ging es um die Ankündigung der EZB, den Euro durch Anleihekäufe zu retten, "koste es, was es wolle". Das war im September 2012. Das Programm nannte sich "outright monetary transactions" (OMT) und war erfolgreich. Schon die Ankündigung führte ...