Ein 66-jähriger ehemaliger Taxiunternehmer ist zu einem Jahr und fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden, weil er Arbeitnehmer nicht angemeldet und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hatte.
Das Urteil sei auch ein Signal an die anderen Taxiunternehmen, sagte Richter Stefan Lennig: "Sie sollen wissen, was auf sie zukommt, wenn sie sich nicht korrekt verhalten."
Es war ein langwieriger und auch im Detail schwieriger Prozess um "Vorenthalten und Veruntreuung von ...