Fahrlässig Hütte in Brand gesetzt
Urteil im Fall der zerstörten Scheibenfelsenhütte in Oberried / Mann aus Paderborn erhält Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.
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OBERRIED. Wegen fahrlässiger Brandstiftung ist ein 32-jähriger arbeitsloser Steinmetz aus Paderborn vor dem Amtsgericht in Freiburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt worden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Lars Petersen sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zusammen mit seiner Lebensgefährtin verbotenerweise ein Lagerfeuer an der Scheibenfelsenhütte entfacht hatte. Dieses hat auf die Hütte übergegriffen und sie vollständig zerstört. Einen Vorsatz erkannte das Gericht jedoch nicht.
Die Scheibenfelsenhütte lag im Zastlertal bei Oberried in einem Bannwald. Am Morgen des 26. Oktober 2015 brannte sie vollständig nieder. Durch einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberried konnte ein Waldbrand verhindert werden, wie der zuständige Förster dem Gericht als geladener Zeuge bestätigte. Staatsanwalt Ignaz Stegmiller bezifferte den Schaden auf 10 000 Euro ...