Protokoll der Behörde
Fall Alessio: Kippte ein Mitarbeiter das Schutzkonzept im Alleingang?

Warum gab das Jugendamt im Fall Alessio den Dreijährigen in die Obhut des Stiefvaters zurück? Laut einem Protokoll, das der BZ vorliegt, war bei dem maßgeblichen Treffen mit der Mutter, dem Stiefvater und einer Anwältin nur ein Mitarbeiter des Jugendamts anwesend. Die Geschichte eines verhängnisvollen Fehlers.
Seine Großmutter habe einen Kreislaufzusammenbruch erlitten, bedrängen der Stiefvater und die Anwältin den Sachbearbeiter. Die aktuelle Situation werde ihr zu viel. Denn dort ist der Kleine untergebracht. Nachdem der Dreijährige aus Lenzkirch mit schweren Misshandlungen in die Uniklinik eingeliefert worden war, war er mit seiner Mutter und Schwester bei R.s Oma eingezogen – um vor dem Stiefvater in Sicherheit zu sein, so die Vereinbarung mit dem Jugendamt.
Ohne bei der Großmutter den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte nachzuprüfen, knickt Sachbearbeiter X. ein. "Vor diesem Hintergrund", schreibt er in seinem Protokoll, "kann eine Rückführung von Frau S. und ihren beiden Kindern in den Haushalt von Herrn R. schon heute... erfolgen." "Die Umgangskontakte können ab sofort ohne weitere Aufsicht gestaltet werden."
Das Schutzkonzept, so der fachmännische Ausdruck, das den kleinen Alessio bis dato vor dem wahrscheinlich gewalttätigen Stiefvater retten sollte, war damit über den Haufen geworfen. Und was nicht unwichtig ist: X. fällt diese Entscheidung, so ist im Protokoll zu lesen, allein. Das Amt rechtfertigte sich am Dienstag auf Anfrage, dem nötigen Mehraugenprinzip sei durch Vor- und Nachbereitung des Treffens im Team Genüge getan worden.
Wenn es um den Schutz eines bedrohten Kindes geht, lässt das Sozialgesetzbuch wenig Spielraum. "Das Gefährdungsrisiko für ein Kind kann immer nur im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt werden. Ebenso kann ein Schutzkonzept immer nur von mehreren qualifizierten Fachkräften zusammen erstellt werden und es kann auch nur von mehreren geändert werden", sagt Ludwig Salgo, Seniorprofessor mit Schwerpunkt Familien- und Jugendrecht an der Universität Frankfurt sowie Gutachter in Kinderschutzfragen, unter anderem für das Bundesverfassungsgericht. Etwas so Gewichtiges wie die Frage, ob ein Kind aus der Obhut seiner ...