Nach der Ablösung von ZDF- Chefredakteur Nikolaus Brender ziehen die Grünen vor das Verfassungsgericht. Damit wollen die den ZDF-Staatsvertrag korrigieren und den Staatseinfluss zurückdrängen.
Doch an welchem Maßstab soll Karlsruhe die Klage messen? In Artikel 5 des Grundgesetzes ist die Rundfunkfreiheit nur ganz allgemein "gewährleistet". Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht schon 1961 die Vorgabe präzisiert. So verbiete Artikel 5, dass der Staat eine Rundfunkanstalt "beherrscht". Den Vertretern des Staates ...