Account/Login

Kommentar

Fall Gäfgen: Kein Kavaliersdelikt

Christian Rath
  • Mi, 02. Juni 2010
    Kommentare

     

Das Urteil im Fall Gäfgen ist ein Signal an diejenigen, die Verständnis für die Folter äußerten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein kluges Urteil gefällt. Er hat klargestellt, dass Verstöße gegen das Folterverbot kein Kavaliersdelikt sind und eine spürbare staatliche Reaktion erfordern. Zugleich haben die Straßburger Richter dem Kindsmörder Magnus Gäfgen aber einen neuen Prozess verwehrt. Für den hätte wohl auch kaum jemand Verständnis gehabt.

Der damals 27-jährige Jurastudent Magnus Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler (11) aus Geldgier entführt und ermordet. Der tragische Fall sorgte für großes Aufsehen, auch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel