Kommentar
Fall Gäfgen: Kein Kavaliersdelikt
Das Urteil im Fall Gäfgen ist ein Signal an diejenigen, die Verständnis für die Folter äußerten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein kluges Urteil gefällt. Er hat klargestellt, dass Verstöße gegen das Folterverbot kein Kavaliersdelikt sind und eine spürbare staatliche Reaktion erfordern. Zugleich haben die Straßburger Richter dem Kindsmörder Magnus Gäfgen aber einen neuen Prozess verwehrt. Für den hätte wohl auch kaum jemand Verständnis gehabt.
Der damals 27-jährige Jurastudent Magnus Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler (11) aus Geldgier entführt und ermordet. Der tragische Fall sorgte für großes Aufsehen, auch ...