Zur Verminderung von Lichtverschmutzung und dem damit verbundenen Insektensterben tritt zum Jahresbeginn eine Neuregelung bei der Beleuchtung von Fassaden in Kraft. Das Verbot gilt nun auch für Privatgebäude im Kreis. .
Für beleuchtete Fassaden wie hier am Markgrafenschloss gibt es künftig starke Einschränkungen. Foto: Sylvia-Karina Jahn
Die Beleuchtung von Fassaden wurde in diesem Jahr mit einer Änderung des Paragraf 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg neu geregelt, teilt das Emmendinger Landratsamt ...